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News - Call of Duty: Black Ops : Keine Beschlagnahmung der AT-Version in Deutschland

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Ende November nahm die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die komplett ungeschnittene, deutschsprachige AT-Version von Call of Duty: Black Ops auf den Index auf. Durch die Eintragung auf den Listenteil B drohte dieser Fassung sogar, in Deutschland beschlagnahmt zu werden.

Eine aktuelle Meldung der BPjM gibt jetzt aber Entwarnung. Ein Gericht hat keine strafrechtliche Relevanz erkennen können, sodass Call of Duty: Black Ops nun auf dem "regulären" Listenteil A eingetragen wurde. Die deutsche, ab 18 Jahren freigegebene und geschnitte Version mit USK-Kennzeichen ist von dieser Indizierung nicht betroffen.

Welche Folgen eine Indizierung hat und welche Folgen eine Beschlagnahmung gehabt hätte, lest ihr unter anderem in unserem Bericht zu USK und BPjM.

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