Länderauswahl:
Du wurdest von unserer Mobile-Seite hierher weitergeleitet.

News - Details zum neuen Jugendschutzgesetz : Ministerin Bergmann gibt Auskunft ...

  • PC
Von  |  | Kommentieren
Seit dem Amoklauf in Erfurt befinden sich sogenannte 'Gewalt-Spiele' täglich in den Schlagzeilen. Bereits vor anderthalb Jahren wurde das neue Jugendschutzgesetz entworfen und befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Das Gesetz sieht wesentlich weitreichendere Mittel zum Schutz vor jugendgefährdenden Spielen und Publikation vor. So können dann zum Beispiel auch nicht indizierte Titel mit einem Werbeverbot belegt werden. Bundesministerin Bergmann gab nun Auskunft über Details des Gesetzes.

Am 28. und 29. Mai 2002 fand in Weimar die Jahrestagung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften statt. Etwa 280 Fachleute aus dem Bereich des Jugendschutzes, der Jugendämter, der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe nahmen an der Veranstaltung teil.

Zentrale Themen der Jahrestagung sind Gewaltdarstellungen in den Medien, die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes speziell auch im Internet sowie grundsätzliche Fragen der Gefährdung von Jugendlichen in unserer Gesellschaft.

Bundesministerin Bergmann erklärte in ihrer Eröffnungsrede:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Gewaltdarstellungen hat oberste Priorität. Er steht seit dem Amoklauf von Erfurt stärker denn je im Blickpunkt. Ich begrüße sehr, dass über die Aufgaben und Erfordernisse des Jugendmedienschutzes eine intensive Debatte geführt wird. Dies ist nicht zuletzt eine Debatte über den Zustand und das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Wie wollen wir zusammenleben, was sind unsere Regeln und Werte? Welchen Schutz brauchen Kinder und Jugendliche?

Unser neues Jugendschutzgesetz, das derzeit parlamentarisch beraten wird, erweitert die gesetzlichen Regelungen und schützt Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt in den Medien. Denn Kinder und Jugendliche dürfen nicht gewaltverherrlichenden Filmen, Videos und Computerspielen ausgesetzt werden. Sie müssen geschützt werden, ohne von der Welt abgeschottet zu werden. Deshalb werden im neuen Jugendschutzgesetz analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.

Darüber hinaus wird das Indizierungsverfahren bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - wie sie mit dem neuen Gesetz heißen wird - neu geregelt. Sie kann in Zukunft auch ohne Antrag tätig werden. Überdies wird ihre Zuständigkeit über die herkömmlichen Medien hinaus auf den Bereich aller neuen Medien ausgedehnt. Somit wird die jahrzehntelange Erfahrung der Bundesprüfstelle auch im gesamten Online-Bereich genutzt.

Neu ist zudem, dass künftig Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.

Das neue Jugendschutzgesetz, das wir bereits seit 1 1/2 Jahren vorbereitet haben und über das es erst im März dieses Jahres eine Einigung zwischen Bund und Ländern gab, ist dringend notwendig.

Das zeigt nicht zuletzt der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen Originalversion, das vom 12er Gremium der Bundesprüfstelle nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften genommen wurde. Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht geeignet für unter 18-jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz, das eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vorsieht, wäre die Originalversion des Computerspiels Counter-Strike für Kinder und Jugendliche bei dieser Alterseinstufung nicht zugänglich gewesen.

Staatlicher Jugendschutz ist wichtig, aber Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der alle mitwirken müssen. Darüber hinaus brauchen Eltern und Kinder Beratung und Unterstützung im Umgang mit den Medien. Deshalb werden wir die Angebote für Familien erweitern, sich auch über neue Medien besser und umfassender zu informieren. Was wir brauchen, ist eine breite gesellschaftliche Allianz gegen Gewalt. Gewalt muss in unserer Gesellschaft in jeder Form geächtet werden. Das beginnt in der Familie und in den Schulen. Eine gewaltfreie Erziehung, das Erlernen von friedlichen Konfliktlösungen, ist die beste Grundlage für das Aufwachsen von Kinder.

Kommentarezum Artikel