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News - Killerspiele - Ein Jahr Haft für Vertrieb? : Paragraphenreiter Beckstein fordert Ausweitung ...

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Der bayrische Innenminister Günther Beckstein fordert laut Spiegel Online die Ausweitung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches und will damit bis zu ein Jahr Haft oder eine saftige Geldstrafe für die Herstellung oder den Vertrieb von sogenannten Killerspielen erreichen. Auch der Bezug solle strafbar sein.

"Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft", so der Wortlaut aus einem Entwurf, der dem Hamburger Magazin vorliegt. Fraglich ist nach wie vor, in welchem Maße der Politiker gegen Spiele vorgehen will. In die obige Definition würden neben indizierten Titeln wie 'Manhunt' und 'Gears of War' auch Titel wie 'Grand Theft Auto: San Andreas' oder 'Half-Life 2' fallen, die man hierzulande problemlos im Handel erstehen kann.

Bis Anfang 2007 soll aus dem vorliegenden Entwurf als Diskussionsgrundlage eine Gesetzesvorlage werden. Keine Chancen sieht man hingegen auf EU-Ebene. Zwar wurden bereits erste Briefe an die EU-Innenminister verteilt, aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz müsste aber jeder einzelne Mitgliedstaat eigene Regelungen treffen. Ein generelles Killerspieleverbot in der EU ist damit zwar nicht unmöglich, liegt aber nach wie vor in der Hand der Länder.

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