04.02.2012 - Tobias Simon
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat den Zombie-Shooter Dead Island bekanntlich bereits seit geraumer Zeit auf den berühmt-berüchtigen Index in Deutschland gesetzt. Damals landete der Titel gar auf Listenteil B, das heißt nach Ansicht der Behörde war die Zombiehatz sogar strafrechtlich bedenklich im Sinne des Strafgesetzbuches; eine Beschlagnahmung durch die Behörden war somit jederzeit möglich.
Zumindest diese Ansicht wird seitens der BPjM nicht mehr vertreten, wie nun bekannt wurde. So wurde Dead Island von Liste B in Liste A umgestuft, was eine Beschlagnahmung ausschließt. Allerdings befindet sich der Titel somit weiterhin auf dem Index und darf in Deutschland nicht öffentlicht beworben oder verkauft werden.
12.05.2005
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Kommentare
Indizierung ist kein Verbot, Indizierung ist ein Werbeverbot inklusive Altersbeschränkung auf Volljährige und nicht mehr und nicht weniger. Ein Händler kann dir indizierte Titel aber problemlos weiterhin verkaufen, sofern du volljährig bist. Nur im Regal auslegen darf er sie nicht mehr (zählt als Werbung) bzw. kann er das wohl in einem abgetrennten Bereich tun, der nur für Volljährige zugänglich ist (etwa wie die Porno-Ecke in der Videothek
).
Praktisch machen das nur sehr wenige, meist kleinere oder spezialisierte Händler - große Ketten wie Media Markt hingegen überhaupt nicht.
Ansonsten ist es auch kein Problem, indizierte Titel aus dem Ausland zu bestellen - daran ist nix illegal.
@Arparso: Darf er eben nicht mehr jetzt! Daher erscheinen auch keine DLCs mehr dafür in DLand. Das Game is in DLand maximal illegal zu erhalten!
Verkauft werden darf er schon, aber eben nur an Volljährige.