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News - Europäischer Gerichtshof : Urteil: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

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Emblem des EuGH

Im Streit zwischen dem US-Konzern Oracle und dem deutschen Unternehmen UsedSoft, das gebrauchte Software-Lizenzen zum Weiterverkauf anbietet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil für die gesamte Software-Branche gefällt. Demnach dürfen gebrauchte Software-Lizenzen weiterverkauft werden, egal, ob es sich dabei um physische Datenträger oder um online erworbene Software handelt. Vor allem letzteres ist ein absolutes Novum, macht doch der EuGH keinen Unterschied zwischen dem physischen und virtuellen Erwerb von Software.

Der EuGH stellt das Recht des Verkaufs einer gebrauchten Software-Lizenz auch über etwaige Lizenzverträge der Anbieter, in denen ein späterer Weiterverkauf untersagt wird. Der Verkauf von gebrauchter Software sei deswegen zulässig, weil das Eigenturm an der erworbenen Kopie vollständig an den Software-Käufer übertragen wird. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software bei einem Weiterverkauf nicht mehr weiternutzen. Dabei sei der Weiterverkauf auch dann rechtens, wenn die betroffene Software durch Updates aktualisiert wurde. Lizenzen aus dem Kauf einer Volumenlizenz dürfen allerdings nicht einzeln verkauft werden, hierzu müsste die komplette Sammellizenz in einem Paket weiterverkauft werden. Soll heißen: Wenn ihr drei Sammellizenzen erwerbt, dürft ihr nicht einfach zwei davon weiterverkaufen und eine für euch behalten.

Das Urteil in letzter Instanz dürfte auch auf andere Software, wie Videospiele, übertragbar sein. Es ist allerdings noch unklar, inwiefern sich das Urteil auf Software übertragen lässt, die an den Käufer per Konto (wie bei Origin und Steam) gebunden ist. Die komplette Zusammenfassung findet ihr in diesem PDF-Dokument.

Update: Bitkom äußert sich zum Urteil (03.07.2012)

Zu dem Urteil äußerte sich nun auch der Branchenverband Bitkom, der neben Anbietern für IT-Software auch Teile der Unterhaltungsindustrie vertritt. In dem Statement heißt es:

"Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind."

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