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News - Data Becker vs. CDV : Einstweilige Verfügung gegen CDV erwirkt ...

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    Zwischen Data Becker und CDV Software bahnt sich dicker Ärger an. Grund ist eine Pressemitteilung von CDV, in welcher der Publisher den Vertragsabschluss und die Entwicklung des Spieles 'America II' ankündigte. Hier die komplette Pressemeldung von Data Becker.

    Kein Herz für Trittbrettfahrer - DATA BECKER erwirkt einstweilige Verfügung gegen CDV

    Ende Dezember 2000 gab DATA BECKER sein Debüt als Publisher im Markt der Vollpreis-Spiele.

    1998 wurde in der DATA BECKER Ideenschmiede mit „AMERICA-No peace beyond the line“ das weltweit erste Wildwest Echtzeit-Strategiespiel geboren. Nach weniger als 23 Monaten Entwicklungszeit, avancierte „AMERICA“ gleich im Februar 2001 zum „Spiel des Monats“ auf der Titelseite der ComputerBild Spiele. Seitdem findet es sich kontinuierlich unter den Top 10 der Media Control Charts.

    Auch international ist AMERICA ein äußerst erfolgreicher Spieletitel. So ist das Game in Frankreich unter den Top Ten der FNAC platziert (http://www.fnac.com) und in den französischen GFK Charts gelistet. In den U.S.A. hat sich das Wildwest-Spiel des deutschen Publishers ebenfalls durchgesetzt und ist im Markt hervorragend angenommen worden.

    Mit AMERICA hat DATA BECKER das Wildwest-Genre geprägt und wird es weiterentwickeln; weitere spannende Titel sind zu erwarten.

    “America II“ – von CDV?
    Am 9. März 2001 dann veröffentlichte die CDV AG auf ihrer Internetseite eine sogenannte Ad hoc-Börsenmeldung und teilte darin mit, man habe neue Publishingverträge abschliessen können, unter anderem für „...America II (Arbeitstitel), ein Echtzeitstrategiespiel im Wilden Westen von Related Designs aus Nackenheim“. Der Titel werde 2003 erscheinen und die kumulierte Umsatzerwartung für „America II“ und das weitere Spiel „Nomads“ liege bei DM 15 Mio.

    Die einstweilige Verfügung
    Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage schrieb DATA BECKER über seine Anwälte daraufhin CDV am 19. März 2001 an und ersuchte um die Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich des weiteren Gebrauchs der Bezeichnung „America II“.

    Erst am 28. März ließ CDV über ihre Anwälte daraufhin lapidar erklären, man sähe keine Titelrechtsverletzung; schon am Vortage aber hatte CDV einen vorsorglichen Abwehrantrag gegen eine mögliche einstweilige Verfügung (eine sogenannte Schutzschrift) gerichtlich hinterlegen lassen.

    DATA BECKER blieb nun keine andere Möglichkeit, als eine einstweilige Verfügung gegen CDV zu beantragen, die das Landgericht Berlin am 29. März 2001 auch trotz der CDV-Schutzschrift erließ.

    Danach ist es CDV bei Androhung von Ordnungsgeld bis DM 500.000, ersatzweise Anordnung der Ordnungshaft gegen die Vorstandsmitglieder, untersagt, im geschäftlichen Verkehr ein Computerspiel unter Verwendung des Titels "America II" anzukündigen oder ankündigen zu lassen.

    Weitere Rechtsverletzungen
    CDV reagierte indes weder auf die gerichtliche Verfügung, noch auf ein weiteres DATA BECKER-Anschreiben vom 12. April 2001. Stattdessen wird das Projekt unverändert in Presseinfos und Newslettern als Nachfolger des erfolgreichen DATA BECKER-Games angepriesen, wenngleich der Titel „America II“ wörtlich nicht mehr fällt.

    Diese Form von „trittbrettfahrender“ Werbung ist – abseits aller ethischen Überlegungen – nicht bloß wettbewerbswidrig. Viel schwerer wiegt, dass derzeit noch nicht einmal klar ist, ob CDV das angekündigte Spiel mit Related Designs überhaupt veröffentlichen darf oder ob eine solche Veröffentlichung eine frühere vertragliche Exklusivitätsbindung der Developer mit DATA BECKER verletzen würde.

    DATA BECKER: Gesprächsbereit, aber konsequent
    Während sich die Entwickler und DATA BECKER in einem sofort aufgenommen, sehr konstruktiven Dialog befinden und beide Seiten die Chancen einer kurzfristigen Verständigung deutlich positiv beurteilen, ist CDV bisher an DATA BECKER nicht herangetreten und wird sich darauf einstellen müssen, dass der Düsseldorfer Publisher auch weiterhin rechtswidrigen Handlungen mit der gebotenen Entschiedenheit begegnen wird; weitere Maßnahmen sind CDV jedenfalls bereits angekündigt worden.

    Soviel steht fest: Ein „America 2“ kommt von niemand anderem als dem Erfinder des Originals – von DATA BECKER.

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