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News - Killerspiele : Schweizer Gericht stoppt Stranglehold-Verbot

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Auch in der Schweiz fiel kürzlich das Wort der Wörter ein und verbreitet seitdem Angst und Schrecken beim zockenden Volk: Killerspiele. Über ein Verbot wird derzeit hitzig diskutiert, sodass das folgende Gerichturteil wie Spiritus für die lodernden Flammen wirkt. Das Berner Strafgericht wies nämlich ein Verbot des Actiontitels 'Stranglehold' ab und sorgt damit für ein gern genommenes Thema in der Schweizer Presse.

Obwohl im Spiel das Töten von Verbrechern erlaubt ist, wies die Richterin die Klage vom SP-Grossrat Roland Näf ab, der ein Verkaufsverbot aufgrund eines angeblichen Verstoß gegen Artikel 135 des Schweizerischen Gesetzbuchs forderte. Der Grund: Das Eliminieren von Feinden sei nicht besonders grausam order eindringlich in Szene gesetzt. Die Würde des Menschen sei damit nicht verletzt.

Trotz der scheinbaren Rückschlags wolle sich der Kläger weiterhin darum bemühen, dass in der Schweiz derartige Spiele erst für Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden sollen – in der Schweiz existiert keine gesetzliche Regelung zur Altersfreigabe. In Deutschland wurde diese Version übrigens indiziert und im Handel durch eine speziell entschärfte ersetzt.

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