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News - PlayStation 5 und NVIDIA-Grafikkarten bei eBay : Polizei warnt vor vermehrten Warenbetrugsdelikten

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Die Knappheit begehrter, jedoch nur in begrenzter Stückzahl erhältlicher Hardware wie der PlayStation 5 oder auch bestimmten NVIDIA-Grafikkarten rufen immer wieder Betrüger auf den Plan. Derzeit mehren sich wieder solche Fälle, weshalb das Polizeipräsidium Schwaben Nord nun einen Warnhinweis ausgesprochen hat.

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord warnt eindringlich von derzeit verstärkt auftretenden Warenbetrugsdelikten rund um das Thema Hardware. Demnach mehren sich im Zuständigkeitsbereich der Behörde aktuell Online-Betrugsfälle rund um vermeintliche Verkäufe von PS5-Konsolen aus dem Hause Sony sowie hochwertigen NVIDIA-Grafikkarten. Wer auf eBay oder vergleichbaren Plattformen aktuell zuschlagen möchte, sollte besondere Vorsicht walten lassen, um nicht einem Betrüger auf dem Leim zu gehen.

Die offizielle Warnmeldung der Polizei liest sich demnach wie folgt:

"In letzter Zeit wurden vermehrt Anzeigen von Geschädigten erstattet, die nach Kauf und Bezahlung von hochpreisigen Elektronikartikeln über Portale wie z.B. eBay, die erworbene Ware nicht geliefert bekommen. Es werden hierzu unter anderem die Zugangsdaten von vornehmlich Händler-Accounts ausgespäht und über diese Händler dann aktuell gefragte Waren angeboten. Grund hierfür ist unter anderem die durch die Händler vorhandene Reputation auf der jeweiligen Plattform.

Betroffen sind aktuell vor allem Grafikkarten des Herstellers NVIDIA oder auch die aktuelle Playstation 5 des Herstellers Sony. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Grafikkarten anderer namhafter Hersteller betroffen sind. Grund hierfür ist die aktuell sehr angespannte Liefersituation bei diesen Warengruppen. Die von den Tätern angebotenen Waren werden hierbei teilweise deutlich über dem empfohlenen Preis der Hersteller angeboten und auch verkauft. Die Bezahlung für ein solches Betrugsangebot erfolgt in der Regel mittels Vorabüberweisung auf Konten aus Deutschland oder dem europäischen Ausland. Hierbei besteht in der Regel keinerlei Käuferschutz und auch keine Möglichkeit mehr, das Geld zurückzufordern."

Auch eine Handlungsempfehlung zum Eigenschutz liefert die Polizei direkt mit:

"Es empfiehlt sich bei Kaufinteresse insbesondere auf die Zahlungsmethode zu achten. Auch sollte überprüft werden, ob über den Account auch schon in der Vergangenheit gleiche Waren angeboten und diese positiv bewertet wurden. Ferner bietet sich bei gewerblichen Verkäufern auch eine Überprüfung der Adress- und Kontaktdaten auch außerhalb der betroffenen Plattform an. Für Verkäufer (und auch Käufer) empfiehlt es sich die eigenen Accounts mittels 2-Faktor-Authentifizierung zusätzlich gegen Missbrauch abzusichern."

Wer sich generell für das Thema Sicherheit beim Online-Shopping interessiert, kann sich diesbezüglich bei folgenden staatlichen Quellen schlau machen:

PlayStation 5 - Next-Gen Local Multiplayer Games Trailer

Der neueste Trailer zur PS5 rückt die lokalen Multiplayer-Spiele der neuen Generation in den Fokus.

 

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