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News - Pokémon GO : Verbraucherschützer mahnen Hersteller ab

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Aktuell gibt es ja einen wahren Hype um das Mobile-Spiel Pokémon GO, doch Verbraucherschützer wollen sich dem nicht wirklich anschließen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat nun nämlich die Macher der Smartphone-App abgemahnt. Grund: kritische Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Diese würden "zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards" verstoßen, heißt es.

Konkret sind den Verbraucherschützern gleich 15 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen ein Dorn im Auge; das teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Berlin mit. Verbunden ist die Abmahnung mit einer Frist bis zum 09. August, innerhalb derer Niantic eine Unterlassungserklärung abgeben und nachbessern muss. Geschieht dies nicht, steht eine Klage gegen die Entwickler im Raum.

Kern der Beschwerde ist die Tatsache, dass anonymes Spielen praktisch nicht möglich ist, weil die Anmeldung per Google-Konto oder Trainer-Profil notwendig ist. Nicht nur, dass durch die Art des Spiels auch Standortdaten abgefragt werden, auch können personenbezogene Daten laut den bisherigen Bedingungen von Niantic nach freiem Ermessen an private Dritte weitergegeben werden.

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