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News - Bayern vs. USK : Freistaat will auch USK-geprüfte Spiele künftig indizieren lassen

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Für gehöriges Aufsehen sorgte kürzlich ein Novum bezüglich einer Alterseinstufung durch die USK. Der Freistaat hatte erstmals in einem Appelationsverfahren bei EAs Dead Space 2 angestrebt, die von der USK bereits vergebene Alterskennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" zu kippen und so zu verhindern, dass der Titel in Deutschland auf den Markt kommt. Bekanntlich kam es nicht soweit und die USK ist bei ihrer vormaligen Einstufung geblieben; Dead Space 2 erscheint also auch in Deutschland, wenngleich etwas später, als zunächst geplant.

Die Niederlage im Appelationsverfahren ruft den Freistaat aber nun erneut auf den Plan, denn der will nun das ganze System über den Haufen werfen. Bisher ist es so, dass ein einmal durch die USK eingestufter Titel nicht mehr indiziert werden kann; Bayern möchte nun erreichen, dass künftig auch Titel auf den Index verbannt werden können, die bereits das USK-Verfahren durchlaufen und eine Freigabe für den deutschen Markt erhalten haben.

"Durch die jetzige Entscheidung ist keine Abstimmung der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mehr möglich, obwohl im bisherigen Verfahren eine Reihe fachkundiger Gutachter das Spiel als indizierungswürdig bewertet hatten und im Jugendschutzgesetz für Zweifelsfälle eine enge Abstimmung vorgesehen ist", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums gegenüber Chip Online. "Bayern wird sich deshalb auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich des USK-Verfahrens einsetzen, damit künftig eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle auch dann möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennzeichnung durch die USK erfolgt ist."

Wie es mit Indizierungsverfahren in Deutschland weiter geht, darf demnächst also weiter genauestens beobachtet werden. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden. Wer sich für die Materie interessiert, dem sei unser kürzlich veröffentlichtes Special zum Thema ans Herz gelegt.

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