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News - Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig : Stärkung der Bürgerrechte

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    Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner akutellen Form gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung ist aufgefordert, unverzüglich Änderungen vorzunehmen. Im Klartext heißt das unter anderem: Alle bisher gesammelten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Neue Regelungen treten erst in Kraft, wenn das gesamte Gesetz angepasst wurde.

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