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News - USK : Nun für Einstufung von Online-Medien zuständig

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    Ab sofort sind die USK und die FSK für die Alterseinstufung von Online-Medien zuständig. Das beschloss die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf ihrer Sitzung am 14. September. "Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können", sagten Felix Falk, Geschäftsführer der USK, und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.

    Unternehmen im Bereich der Online-Medien müssen künftig also ihre Inhalte mit einer Alterseinstufung versehen. Dies kann selbstständig gemacht werden, man kann sich seine Seite aber auch von der USK oder FSK einstufen lassen - gegen Bezahlung versteht sich. Inhalte mit einer Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren müssen mit einer Zeitschaltung oder Altersverifikation versehen werden. Wer seine eigenen Inhalte falsch einstuft, muss mit Bußgeldern rechnen.

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