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News - Steam : Weiterhin kein Gebrauchthandel trotz EuGH-Urteil

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    Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen bestätigt in letzter Instanz, dass Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, egal ob es sich dabei um Software auf physischen Datenträgern oder Download-Versionen handelt. Lizenzbestimmungen, die den Weiterverkauf verbieten, seien damit ungültig. In einem kurzen Statement erklärte Valve nun, dass man trotzdem den Weiterverkauf über die Steam-Plattform auch zukünftig unterbinden wolle.

    Laut Valves Director of Business Development, Jason Holtman, denke man derzeit über keine Änderung bei Steam nach. Man wolle daran festhalten, dass Lizenzen an Accounts gebunden sind und ein Weiterverkauf damit unmöglich wird. Valve dürfte sich damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2010 zu Half-Life 2 berufen. Damals stellte das Gericht fest, dass der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt sei, er aber durch Vorkehrungen wie eine Account-Bindung unmöglich gemacht werden kann.

    Ob das EuGH-Urteil diese Account-Bindung untersagt, bleibt unklar. Letztendlich müsste zur Klärung der Rechtsweg bestritten werden. Bis dahin dürfte sich am Steam-System nichts ändern.

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