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News - Internet-Flatrates : Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

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Seit dem 2. Mai 2013 werden alle DSL-Neuverträge der Deutschen Telekom mit einer Bandbreiten-Drosselung aufgesetzt, die beim Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens von z.B. 75 GB pro Monat greifen soll. Dafür erhielt die Telekom nun eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherzentrale bemängelt vor allem die Bandbreite beim Einsetzen der Drosselung von 384 Kbit/Sekunde. VDSL-Kunden mit einer Bandbreite von bis zu 50 Mbit/Sekunde müssten eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent hinnehmen, was im Rahmen einer "Internet-Flatrate" vom Verein als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher angesehen wird.

Abgesehen davon sei mit der verbleibenden Übertragungsrate von 384 Kbit/Sekunde kein zeitgemäßes Nutzen des Internets mehr möglich. "Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar."

Der Abmahnung wurde eine Unterlassungserklärung beigelegt, die bis zum 16. Mai 2013 von der Telekom unterschrieben werden kann und einen Verzicht der Datendrossel vorsieht. Sollte diese Frist verstreichen, dürfte die Verbraucherzentrale NRW den Fall vor Gericht klären lassen.

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