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News - Hakenkreuze in Videospielen : USK: Nazi-Symbole nicht mehr grundsätzlich verboten

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    Auch in deutschen Versionen von Videospielen könnten künftig Hakenkreuze auftauchen. Die USK hat das generelle Verbot nun aufgehoben. Ein Freifahrtschein ist das aber keineswegs.

    In Filmen und Kunstwerken ist die Darstellung von Hakenkreuzen und verfassungsfeindlicher Symbolik erlaubt. In Videospielen galt seit jeher: Symbole komplett entfremden oder gar nicht erst in Deutschland veröffentlichen. Grundlage für das Verbot sind die Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Wer verfassungsfeindliche Propaganda und Zeichen verbreitet, dem droht eine Freiheitsstrafe.

    Die Erlaubnis der Darstellung wird durch die Sozialadäquanzklausel geregelt. Unbedenklich ist die Verbreitung, wenn sie der "staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken" dient.

    Ab sofort können Spiele mit derartiger Symbolik wieder bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle zur Prüfung eingereicht werden. Damit können Spiele wie Wolfenstein 2: The New Colossus zur erneuten Beurteilung der USK übergeben werden. Natürlich bedeutet die Aufhebung des generellen Verbots nicht, dass nun alle Spiele mit nationalsozialistischen Inhalten eine Alterskennzeichnung erhalten und frei verkauft werden dürfen. Entscheidend ist immer noch der Einzelfall. Eine Verherrlichung der NS-Thematik erhält sicher keine Freigabe.

    Anlass für die bisherige Regelung war ein Gerichtsurteil zum speziellen Fall Wolfenstein 3D Anfang der 90er Jahre. Das Gericht entschied damals, dass verfassungswidrige Symbole in Spielen nach §86a verboten sind. Da nicht geprüft wurde, ob die Sozialadäquanzklausel anwendbar ist, konnte auch die USK Videospiele nicht auf ebenjene hin prüfen. Ablehnungen und Indizierungen waren die Folge. Die Entwickler reagierten daher in der Regel auf eine mögliche Indizierung, indem sie Nazisymbolik bereits im Vorfeld in speziell für den deutschen Markt angepassten Versionen aus ihren Spielen entfernten oder durch unproblematische Symbole ersetzten.

    Dass sich dies heute, 20 Jahre später, geändert hat, wurde allerdings nicht von einem Gericht entschieden. Ausschlaggebend war die veränderte "Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde". Das heißt, Spiele werden nun neben der Alterseignung auch auf die Sozialadäquanz geprüft. Das gilt natürlich nicht rückwirkend, sondern nur für Neuerscheinungen. Allerings können Publisher ältere Spiele zur erneuten Prüfung einreichen.

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